Steuerwahnsinn bei Abbot Labs?

Die Aktie von Abbot Labs hatte ich im Dezember 2008 in mein „Abgeltungssteuerdepot“ gekauft.

Auf alle Aktien, die vor dem 01.01.2009 eingebucht worden sind, fällt nach einer Haltedauer von 12 Monaten keine „Abgeltungssteuer“ an. Doch das ist leider nur die halbe Wahrheit, um nicht zu schreiben, dass es in einigen Fällen eine Lüge sein könnte, zumindest, wenn man es dahingehend interpretieren würde (was ich aber hiermit nicht getan haben möchte).

Fakt ist: Abott Labs hat zum 02.01.2013 einen Spin Off in die Abbvie Inc. (ISIN US00287Y1091) vorgenommen.

Demzufolge erhält man „neue Aktien“ der Abbvie Inc. eingebucht. Der Bestand an „alten Abott Labs“ reduziert sich auf diese Weise im Depot.

Die „Neuen“ gelten zum Einbuchungstag als „neu angeschafft“.

Der Wert der „neuen Aktien“ am Einbuchungstag wird nach der Erläuterung der Bank „dabei als Sachausschüttung behandelt und ist daher steuerpflichtig“.

Mit anderen Worten:

Ich habe nun in meinem Depot weniger „alte“ Abott-Aktien (diese wurden mir also quasi gestohlen bzw. wurde ich ihrer Steuerfreiheit beraubt), habe neue Aktien von Abbvie erhalten (als „Sachausschüttung“ deklariert, die versteuert wird).

Oder auf den Punkt gebracht: Zum Dank dafür, dass ich meine „alten Abott-Aktien vor dem Spin Off“ nicht „abgeltungssteuerfrei“ verkauft habe, muss ich nun sogar noch für die „neuen Aktien“, die ich gar nicht wollte, auch noch Abgeltungssteuer zahlen, obwohl ich die „alten“ Aktien von Abbott vor dem 01.01.2009 gekauft und eingebucht bekommen habe.

Ich frage mich, seit wann es rechtmäßig ist, einem bereits beim Kauf einer Aktie die Abgeltungssteuer abzuziehen?

Was passiert nun, wenn ich „beide Teile“ also die „noch vorhandenen Abott-Restaktien“ und die „neuen Abbviecher“ verkaufe?

Sicherlich wird man dann nochmals Steuern berechnen, wahrscheinlich zusätzlich noch für meine Dummheit, Aktien gekauft zu haben und mein Geld, das ich für meine Altersvorsorge angelegen wollte, nicht besser unters Kopfkissen gelegt zu haben.

Wenn es beim Umdrehen nicht ständig knistern würde, würde ich in Zukunft diese Anlageform wählen, befürchte jedoch, dass ich in dem Fall eine „Kopfkissensteuer“ bezahlen müsste oder sogar vom Hersteller des Kopfkissens wegen des „Verstoßes geben das Nutzungsrecht von Kopfkissen“ angeklagt werden würde.

Fazit: ??

 

 

Ein Gedanke zu „Steuerwahnsinn bei Abbot Labs?

  1. „Ich frage mich, seit wann es rechtmäßig ist, einem bereits beim Kauf einer Aktie die Abgeltungssteuer abzuziehen?“ Wird ja nicht als Kauf, sondern als Ausschüttung gewertet. Und auf Ausschüttungen sind 25 % Abgeltungsteuer fällig. Ja, da hat der Gesetzgeber nicht alles durchdacht. Das Problem ist bekannt und es soll nachgebessert werden. Ich hatte das Problem bei Conoco Phillips auch Leute die Kraft hatten standen vor dem Problem. Mein Fazit war. Vor dem Spin-Off verkaufen!

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